Energiepass für Wohnungen und Lokale
Wir bieten Ihnen den schnellsten und besten Service, um den Energiepass für Ihre Wohnung oder Lokal zu erhalten.
Am 1. Juni 2013 trat das neue Gesetz in Kraft, dass alle Wohnungen oder Lokale verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung, einen Energiepass vorzulegen. Am 27. Juni wurde das Gesetz über Renovierungen, Wiederherstellungen und städtische Baumassnahmen, was zusammen mit dem Dekret 235/2013 für die Nichteinhaltung Strafen festlegt. Hierbei geht es um 3 verscheidene Arten von Strafen, diese liegen zwischen 600 und 6.000 €uro.
Beispiel für leichte Rechtswiedrigkeiten:
- Vorlegung des Zertifikats ohne die notwendige Information
- Veröffentlichung des Gebäudes ohne den Energiepass
- Die nicht Anbrinung der Energie-Etikette an Geschäftslokalen
Beispiele für schwere Rechtswidrigkeiten:
- Nichteinhaltung der Vorschriften für die Berechnung seitens des Technikers
- Übertragung des Lokals ohne Vorlegung des Zertifikats
- Fälschung der Energie-Etikette
Beispiel für sehr schwere Rechtswidrigkeiten:
- Fälschung in der Ausstellung oder der Registrierung
- Sich unrechtmässig als Techniker auszugeben